Private Krankenversicherung und Zusatzversicherung
Ich rechne nicht direkt mit Krankenkassen ab.
Einige private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen jedoch die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie.
Voraussetzung ist, dass entsprechende Leistungen ausdrücklich in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sind.
Bitte prüfen Sie deshalb vor einer Terminvereinbarung Ihre persönlichen Vertragsbedingungen oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung. Je nach Höhe der vereinbarten Erstattung kann es sein, dass Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen müssen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Heilpraktiker für Psychotherapie habe ich keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Auch wenn ich über wissenschaftlich anerkannte Therapieausbildungen verfüge, werden meine Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Das bedeutet, dass Sie die Kosten für therapeutische Sitzungen, Beratung oder Coaching selbst tragen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, empfehle ich Ihnen, diese vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Selbstzahler
Eine Psychotherapie oder Beratung als Selbstzahler kann durchaus Vorteile haben. In der Regel können Sie zeitnah einen Termin bekommen und müssen nicht die oft langen Wartezeiten auf einen kassenärztlichen Therapieplatz in Kauf nehmen.
Ein weiterer Aspekt, den Sie kennen sollten, betrifft psychische Diagnosen. Diagnosen, die im Rahmen einer kassenärztlichen Behandlung dokumentiert werden, können unter bestimmten Umständen später eine Rolle spielen - beispielsweise beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, bei einem Wechsel der Krankenversicherung oder im Zusammenhang mit einer Verbeamtung.
Bei einer privat bezahlten Behandlung werden die Kosten nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet. Eine Diagnose wird dadurch allerdings nicht grundsätzlich und automatisch undokumentiert. Welche Dokumentations- und Auskunftspflichten bestehen, hängt vom jeweiligen Behandlungsverhältnis ab.
Honorar und Zahlungsmodalitäten
Mein Honorar beträgt:
60 Minuten: 100 Euro
90 Minuten: 150 Euro
Meiner Honorargestaltung liegt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde.
Sie bezahlen die Sitzungen direkt im Anschluss an den jeweiligen Termin in bar. Alternativ können wir nach vorheriger Absprache eine Überweisung vereinbaren.
Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine Rechnung oder Zahlungsquittung.
Sollten Sie finanziell gerade nicht ausreichend Spielraum haben, sprechen Sie mich trotzdem gerne an. Vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung.
Steuerliche Hinweise
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Coaching und allgemeine psychologische Beratungsleistungen gilt diese Befreiung in der Regel nicht. Hier fällt grundsätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an.
Coaching-Leistungen mit einem direkten Bezug zu Ihrem Beruf oder Ihrer beruflichen Tätigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als beruflich veranlasste Aufwendungen berücksichtigt werden. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Online-Termine
Selbstverständlich können Sie meine therapeutischen und beratenden Angebote auch online in Anspruch nehmen. So ist eine Zusammenarbeit unabhängig von Ihrem Wohnort möglich.