Honorar

 

 

 

Private Krankenversicherung und Zusatzversicherung

Ich rechne nicht mit Krankenkassen ab. Manche Zusatzversicherungen/Privatkassen können die Kosten für eine Behandlung übernehmen, sofern im abgeschlossenen Krankenversicherungsbetrag explizit die Übernahme für entsprechende Leistungen für sog. „Heilpraktiker für Psychotherapie“ festgelegt wurde. Bitte überprüfen Sie Ihre persönlichen Vertragsbedingungen bzw. sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der Krankenkasse, bevor Sie einen Termin mit mir vereinbaren. In Abhängigkeit vom Erstattungssatz Ihrer Privatkasse kann eine private Zuzahlung notwendig sein.

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ habe ich keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Ich habe zwar wissenschaftlich anerkannte Therapieausbildungen, diese werden aber nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Therapie-/Beratungs- bzw. Coaching-Stunden bei mir privat bezahlen. Offene Fragen hierzu klären Sie bitte in jedem Fall mit Ihrer Krankenkasse ab.

 

 

Selbstzahler

Psychotherapeutische Behandlungen privat zu bezahlen kann sich als Vorteil erweisen, da Sie zügig einen Termin erhalten, denn als Versicherter einer gesetzlichen Kasse müssen Sie häufig sechs Monate und länger auf einen Therapieplatz warten. Therapiestunden selbst zu bezahlen bietet sich an, um die lange Wartezeit auf eine kassenärztliche Psychotherapie zu überbrücken. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass psychische Diagnosen (sog. ICD10-Diagnosen), die vor Beginn einer kassenärztlichen Psychotherapie vom Arzt gestellt werden, an anderer Stelle zum Problem werden können: Dies kann beispielsweise beim Wechsel der Krankenkasse, beim Abschluss einer Lebensversicherung oder bei einer Verbeamtung Probleme nach sich ziehen. Hingegen werden bei einer von Ihnen privat gezahlten Psychotherapie keine Diagnosen aktenkundig.

 

 

Stundensatz

Mein Honorarsatz für eine Behandlungseinheit (mind. 60 Minuten) beträgt € 100,- ,

90 Minuten betragen entsprechend € 150,-.

 

Sie zahlen die Sitzungen als Privatleistung direkt in bar an dem jeweiligen Termin oder überweisen den Betrag nach Absprache mit mir auf mein Konto im Voraus.

Selbstverständlich erhalten Sie über Ihre Zahlungen auf Wunsch eine Rechnung/Quittierung.

Wenn Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, kontaktieren Sie mich trotzdem. Sehr wahrscheinlich finden wir eine gute Lösung.

 

Gemäß § 4 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, welche im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. Im Coaching und im Bereich der psychologischen Beratung fallen regelmäßig die gesetzlichen Umsatzsteuern an. Coaching mit direktem Bezug zu Ihrem Beruf oder Ihrem Unternehmen ist allerdings als berufsbezogene Weiterbildung evt. von der Steuer absetzbar.

 

 

 

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© Frank Bernhardt